Eingliederungshilfe: Schwerstbehinderter hat keinen Anspruch auf Erstattung von Reisekosten für notwendige Begleitperson auf Kreuzfahrt (05.02.2018)
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass ein Schwerstbehinderter keinen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für seine Begleitperson auf einer Kreuzfahrt hat.(SozG Leipzig, Urteil vom 05.12.2017 – S 10 SO 115/16)