Einhaltung der Höchstarbeitszeit: Zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte eingestellte Kraftfahrer sind durch Arbeitszeitgesetz geschützt (30.10.2019)

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass auch Kraftfahrer, die als Angestellte einer Fleischmehlfabrik Tierkadaver transportieren, dem Arbeitszeitgesetz unterfallen und grundsätzlich täglich nur acht Stunden arbeiten dürfen.(OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2019 – 4 A 1334/17)

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