Einkommensmindernde Berücksichtigung von Kfz-Kosten bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags (30.01.2024)

Bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags können die Kosten einesn Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigenn sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.(BVerwG, Urteil vom 18.01.2024 – 5 C 13.22)