Eintrittspflicht der Reiserücktrittsversicherung bei nicht möglichem Reiseantritt wegen Durchfalls (15.02.2019)
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Reiserücktrittsversicherung eintrittspflichtig ist, wenn der Reisende kurz vor Urlaubsbeginn an Durchfall erkrankt und die Reise nicht antreten kann. Dabei kommt es nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend ist vielmehr, die Frage, ob eine Reise zumutbar ist. Wobei die Zumutbarkeit des Reiseantritts dabei nicht mit dessen technischer Durchführbarkeit verwechselt werden darf.(OLG Celle, Urteil vom 03.12.2018 – 8 U 165/18)
