Eishockey-Profi hat nach unberechtigter Dopingsperre keinen Anspruch auf Schadensersatz (05.09.2016)
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass einem Eishockey-Profi nach einer Dopingsperre wegen einer fehlenden erforderlichen Ausnahmegenehmigung für ein Medikament kein Schadensersatzanspruch gegen den Verein zusteht. Mangels Darlegung des Ursachenzusammenhangs zwischen behaupteter Pflichtverletzung und etwaigen Schäden kam es auch nicht darauf an, ob eine Äußerung des Geschäftsführers über den Spieler in Teilen unrichtig gewesen sein könnte.(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2016 – 4 Ca 7518/15)