Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschließen (02.09.2016)
Eltern haben einen Anspruch auf Übertragung eines Teils der Elternzeit über das dritte Lebensjahr ihres Kindes hinaus. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes besteht allerdings keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) mehr. Beträgt die nach dem dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommene Elternzeit mehr als 12 Monate,…(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2016 – L 1 AL 61/14)