Entgeltgleichheitsklage: Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts (22.01.2021)

Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit , begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.(BAG, Urteil vom 21.01.2021 – 8 AZR 488/19)

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