Entlassung eines Polizeianwärters wegen antisemitischer Gesinnung im Gruppenchat (20.05.2021)

Die Einstellung eines den Holocaust verharmlosenden Bildes in einem Gruppen-Chat von Polizeibeamten rechtfertigt die sofortige Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.(VG Berlin, Beschluss vom 10.05.2021 – VG 5 L 88/21)