Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Mitgliedstaat darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben (27.06.2024)

Die niederländische Regelung, wonach EU-Dienstleister für entsandte Arbeitnehmer aus
Drittstaaten nach 90 Tagen eine gebührenpflichtige, niederländische Aufenthaltserlaubnis
einholen müssen, verstößt nicht gegen das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr. Das hat der EuGH entschieden.

(EuGH, Urteil vom 20.06.2024 – C-540/22)

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