Entschädigungsklage einer Lehrerin mit Kopftuch nach abgelehnter Bewerbung als Grundschulpädagogin erfolglos (14.04.2016)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entschädigungsklage einer Klägerin abgewiesen, derenn Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt wordenn war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt.(ArbG Berlin, Urteil vom 14.04.2016 – 58 Ca 13376/15)