Entscheidung im Eilverfahren: Hochschwangere Bulgarin erhält „aufstockende“ Hartz IV-Leistungen (26.10.2015)

Das Sozialgericht Heilbronn hat einer hochschwangeren Frau aus Bulgarien und ihrem aus dem Irak stammenden Verlobten „aufstockende“ Hartz IV-Leistungen bewilligt und entschieden, dass es den beiden – gleichwohl der aufenthaltsrechtliche Status des Mannes noch nicht geklärt ist – nicht zumutbar ist, im Rahmen einer verfassungsrechtlich gebotenen Güter- und Folgenabwägung die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.(SG Heilbronn, Beschluss vom 23.10.2015 – S 11 AS 2976/15 ER)