Erben 4.0 – Den digitalen Nachlass im Blick

Newsblog

Johannes Sauerwald

01.08.2023

Johannes Sauerwald

Kennen Sie das? Ein Angehöriger stirbt und sofort fällt der Normalbürger in die organisatorische Schockstarre. Gerade dann, wenn man das erste Mal mit dem Tod und dem Regeln der Nachlassangelegenheiten befasst ist. Neben der emotionalen Belastung ist nun eine schier unübersichtlich wirkende Anzahl an Aufgaben zu bewältigen.

Die Erben treten an die Position des Verstorbenen

Die Erben treten rechtlich gesehen an die Position des Angehörigen. Das Vermögen, Immobilien, Konto- und Depotguthaben gehen mit dem Stichtag des Todestages rechtlich auf die Erben über. Das gilt auch für die Schulden. Beispielhaft sei der Mietvertrag der Wohnung erwähnt; dieser wird durch die Erben weitergeführt und muss gekündigt werden.

Wie sieht es mit dem digitalen Nachlass aus?

Häufig fehlt der Blick auf die digitalen Besitztümer des Erben. Immer mehr digitale Inhalte, Abonnements, Clouddienste und weitere internetbasierte Angebote werden Bestandteil von Nachlassangelegenheiten, weil digitale Inhalte zu unserem Leben dazugehören. Auch diese Bereiche gehen auf die Erben im Todesfall über, so zumindest nach dem allgemeinen Rechtsgedanken.
Nicht nur der Mietvertrag des Erblassers läuft weiter, auch das Netflix Abonnement. Neben den wichtigen Unterlagen, die in der analogen Welt gesichtet und geordnet werden, gehören auch digitalisierte Unterlagen auf dem PC des Verstorbenen.

Wie setzt man Ansprüche gegen die Big Player durch?

Möchte man als Erbe Ansprüche gegen große Player der digitalen Welt durchsetzen, stellen sich mehrere Probleme: So hat der Erbe zwar grundsätzlich den Zugangs- und Übertragungsanspruch als rechtlicher „Nachfolger“ , doch zeigten bereits viele Fälle in der Vergangenheit, dass gerade die großen Anbieter wie Facebook und Google hier eine andere Ansicht vertreten. In den Massenmedien bekannt geworden war unter anderem der Fall eines Elternpaares, die den Facebook Zugang ihrer Tochter beanspruchten, Facebook dies jedoch nicht gestattete. Erst durch die gerichtliche Durchsetzung hat sich Facebook gefügt.
Hier half auch die mediale Berichterstattung das Problem zu lösen. Neben Facebook, sind auch Digitalunternehmen wie Netflix und Google mit dem Anspruch des deutschen Erbrechts konfrontiert. Schaut man sich die geltenden AGBs von Netflix an, findet man keine Regelung für den deutschen Erbfall.

Das deutsche Erbrecht gilt auch für die Big Player

Die Facebook Entscheidung hat gezeigt, dass sich auch die großen Player des internationalen Digitalmarktes dem deutschen Erbrecht beugen müssen. Doch hierfür war anwaltliche Hilfe und die gerichtliche Durchsetzung notwendig.

Vorbereitungen schon zu Lebzeiten treffen

In diesen Konstellationen ist es ratsam, Vorbereitungen zu Lebzeiten zu treffen. Je mehr digitale Dienste und Inhalte vorhanden sind, desto wichtiger ist, Zugangspasswörter für die Erben zugänglich zu machen. Hierzu bieten sich Speicherprogramme an, wie sie von Google oder Apple und vielen anderen Dienstleistern angeboten werden. Meist muss ein Masterpasswort hinterlegt sein, um dann Zugang zu allen weiteren Passwörtern zu erhalten. Diese Dienste bilden dabei gleichzeitig eine Auflistung aller digitalen Inhalte ab, sodass den Erben der Umgang und die Organisation erleichtert wird.

Mit einem Testament gestalten

Unter Nennung des Dienstes und des Masterpasswortes könnte in einem Testament auf die digitalen Dienste hingewiesen werden, damit im Erbfall eine konkrete Handlungsmöglichkeit für den Erben besteht.

Gleichzeitig könnte man mit Hilfe einer Auflage bestimmen, was mit den jeweiligen Inhalten passieren soll. Möchte man vielleicht nicht, dass der Instagram oder Facebook Account nach dem Tode weitergeführt wird, kann man die Erben per Auflage zur Löschung verpflichten. Soll die Fotosammlung auf Google Fotos alles Angehörigen zur Verfügung gestellt werden? Es stehen unzählige Möglichkeiten zur Regelung eines digitalen Nachlasses zur Verfügung.

Nutzen Sie den Gestaltungsspielraum und lassen Sie die Erben nicht im Regen stehen. So können Sie Ihren letzten Willen selbst gestalten. Professionelle Unterstützung erhalten Sie von Notaren und spezialisierten Rechtsanwälten.

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