Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers haben Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub des Verstorbenen (06.11.2018)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen können. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub kann nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen.(EuGH, Urteil vom 06.11.2018 – C-569/16 und C-570/16)