Erforderlichkeit eines erneuten bEM bei erneuter Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM (16.01.2025)

Tritt bei einem Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) erneut eine durchgängige oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit von länger als sechs Wochen auf, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich zu Durchführung eines erneuten bEM verpflichtet. Das bEM hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum von einem Jahr. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21)