Erhöhungen des Elterngeldes durch Gehaltsnachzahlungen möglich (27.06.2019)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Gehaltsnachzahlungen bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden können.(BSG, Urteil vom 27.06.2019 – B 10 EG 1/18 R)