Erkrankung an Depression wegen Fehlgeburt darf bei späterer erneuter Schwangerschaft nicht zu weniger Elterngeld führen (16.03.2017)
Für die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt eines Kindes macht es keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hatte, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an einer Depression erkrankt war. Dies entschied das Bundessozialgericht.(BSG, Urteil vom 16.03.2017 – B 10 EG 9/15 R)