Ermächtigte Krankenhausärzte müssen nicht am ärztlichen Notdienst teilnehmen (12.12.2018)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst teilzunehmen.(BSG, Urteil vom 12.12.2018 – B 6 KA 50/17 R)