Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornographischer Bilder darf bei einem Sozialarbeiter im Arbeitszeugnis erwähnt werden (08.10.2025)
Bei einem Jugendamtsmitarbeiter, der mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, darf trotz der Unschuldsvermutung ein laufendendes Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften im Zeugnis erwähnt werden, entschied das Arbeitsgericht Siegburg.
(ArbG Siegburg, Urteil vom 23.01.2025 – 5 Ca 1465/24)
