Erwerb einer Fahrerlaubnis muss für Kostenerstattungsanspruch zwingend zur Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit nötig sein (26.08.2015)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Erwerb eines Führerscheins als Förderung aus dem Vermittlungsbudget nur dann besteht, wenn der Besitz einer Fahrerlaubnis zwingend zur Aufnahme bzw. zur Suche einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erforderlich ist.(SG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2015 – S 12 AS 3424/14 ER)