Erwerbsminderung auf Dauer für Menschen mit Behinderung bedarf keiner vorherigen Begutachtung durch Rentenversicherungsträger (11.05.2018)

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass auch bei Menschen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen haben, eine volle Erwerbsminderung auf Dauer angenommen werden kann.(SG Gießen, Beschluss vom 30.04.2018 – S 18 SO 34/18 ER)