EuGH: Scheinbewerbung unionsrechtlich als Rechtsmissbrauch zu werten (07.10.2016)

Bewirbt sich ein Bewerber auf eine Stelle, um lediglich die formale Stelle als Bewerber zu erhalten und dies mit dem alleinigen Ziel, eine Entschädigung geltend zu machen, so gelten für ihn nicht die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien. Vielmehr ist eine Scheinbewerbung unionsrechtlich als rechtsmissbrauch zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.(EuGH, Urteil vom 18.07.2016 – C-423/15)