EuGH zum Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auch für Zeit des Elternurlaubs (05.10.2018)
Die nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem Arbeitnehmer gewährleisteten bezahlten Jahresurlaubs die Dauer eines von dem Arbeitnehmer genommenen Elternurlaubs nicht berücksichtigt wird, ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.(EuGH, Urteil vom 04.10.2018 – C-12/17)
