EuGH zur Berechnung der Altersrenten von Teilzeitbeschäftigten in Spanien (08.05.2019)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die spanische Regelung über die Berechnung der Altersrenten von Teilzeitbeschäftigten gegen das Unionsrecht verstößt, sofern sie sich als für weibliche Arbeitnehmer besonders nachteilig erweist.(EuGH, Urteil vom 08.05.2019 – C-161/18)