Evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber (29.01.2024)
Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht dien grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 25.01.2024 – 8 AZR 318/22)