Facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat (12.01.2015)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass dem Betriebsrat bei der Einrichtung einer Facebook-Seite des Arbeitsgebers kein Mitbestimmungsrecht zusteht. Nach Auslegung des Gerichts stellt eine Seite als solches keine technische Einrichtung dar, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen.(LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 – 9 Ta BV 51/14)