Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis kann Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfall ausschließen (02.11.2015)

Lässt eine Autofahrerin ihren ausländischen Führerschein nicht umschreiben, so verfügt sie nicht über eine gültige Fahrerlaubnis. Fährt sie dennoch und verursacht einen Verkehrsunfall, so kann sie von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bergheim hervor.(AG Bergheim, Urteil vom 30.03.2015 – 27 C 168/14)