Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht stets grob fahrlässig (14.02.2017)

Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist nicht stets grob fahrlässig, so dass die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht stets ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzen darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Papenburg hervor.(Amtsgericht Papenburg, Urteil vom 10.03.2016 – 20 C 322/15)