Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job hat keinen Anspruch auf Tariflohn (21.03.2019)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Ein-Euro-Jobs nur für gemeinnützige Zusatzarbeiten eingerichtet werden dürfen, die keine reguläre Arbeit verdrängen. Ein Fahrgastbegleitservice der ÜSTRA in Hannover genügt diesen Anforderungen.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 18.12.2018 – L 11 AS 109/16)