Fahrlässig ermöglichter Diebstahl des Wohnungsschlüssels führt zum Verlust des Versicherungsschutzes (08.08.2017)

Wer durch Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Wohnungsschlüssels ermöglicht, kann keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung haben, wenn mithilfe des Wohnungsschlüssels Gegenstände aus seiner Wohnung entwendet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster.(OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2017 – 20 U 174/16)