Fahrraddiebstahl aus Zweitwohnung: Trotz Außenversicherungsschutz greift Hausratversicherung nicht (16.01.2024)
Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass der Diebstahl eines Fahrrads aus einer Zweitwohnung nicht von der Hausrat-Außenversicherung abgedeckt wird(LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 29.03.2023 – 3 O 236/22)