Falschangaben zum Eigenheim: Hartz IV-Empfänger muss 75.000 Euro zurückzahlen (19.05.2017)
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Hartz IV Empfänger an das Jobcenter ca. 75.000 Euro zurückzahlen, da er über Jahre zu Unrecht Hartz IV-Leistungen erhalten hat.(SG Koblenz, Urteil vom 27.04.2017 – S 14 AS 656/15)