Familie muss aufgrund eines Behördenfehlers ersteigertes Grundstück und das später darauf selbst gebaute Haus räumen und das Grundstück herausgeben (17.03.2025)
Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit den wechselseitigen Ansprüchen von Grundstückseigentümer und gutgläubigem Ersteher nach rechtskräftiger Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren befasst.
(BGH, Urteil vom 14.03.2025 – V ZR 153/23)
