Familienangehörige von Auslandsdeutschen haben keine Anspruch auf Sozialhilfe (15.12.2020)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Familienangehörige von Auslandsdeutschen, die selbst nicht deutsche Staatsangehörige sind, keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.10.2020 – L 8 SO 77/20)