Fehlende Beitragsentlastung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verfassungswidrig (21.07.2017)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn von Eltern wegen ihrer Betreuungs- und Erziehungsleistungen keine niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert werden.(BSG, Urteil vom 20.07.2017 – B 12 KR 14/15 R und B 12 KR 13/15 R)