Fehlender Versicherungsschutz durch Haftpflichtversicherung bei Beschädigung von Wohnräumen durch Katzenurin (30.07.2015)

Der Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung kann durch eine Klausel ausgeschlossen werden, wonach Mietsachschäden durch Haustiere dann nicht gedeckt sind, wenn sie auf einer übermäßigen Beanspruchung beruhen. Eine solche übermäßige Beanspruchung kann vorliegen, wenn aufgrund einer mangelnden Beaufsichtigung eine Mietwohnung durch Urin von vier Katzen erheblich beschädigt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.(OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 – 20 U 106/14)