Feiertagszuschläge: Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts (02.08.2024)
Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.
(BAG, Urteil vom 01.08.2024 – 6 AZR 38/24)