Fernsehdirektor der Deutschen Welle muss Ruhegelder nicht zurückzahlen (03.06.2025)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage der Deutschen Welle gegen ihren ehemaligen
Programmdirektor Multimedia Global auf Rückzahlung von vor Beginn der Altersrente
bezogenen Ruhegeldern abgewiesen und seiner Widerklage auf weitere Zahlungen
stattgegeben. Der Anspruch auf Zahlung der Ruhegelder folge aus dem Dienstvertrag, eine
Sittenwidrigkeit der Vereinbarung bestehe nicht. Ein Anspruch der Deutschen Welle auf
Rückzahlung bereits gezahlter Ruhegelder sei verwirkt.

(ArbG Berlin, Urteil vom 02.06.2025 – 21 Ca 16313/24)

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