Fettleibigkeit kann als Behinderung angesehen werden (18.12.2014)

Adipositas, sogenannte „Fettleibigkeit“, kann eine „Behinderung“ im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein. Zwar gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der als solcher Diskriminierungen wegen Adipositas verböte, doch fällt Adipositas unter den Begriff „Behinderung“, wenn sie unter bestimmten Bedingungen den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe…(EuGH, Urteil vom 18.12.2014 – C-354/13)