Fluglotsenstreik: Drittbetroffene Unternehmen haben keinen Anspruch auf Schadensersatz (25.08.2015)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die von einem Streik der Fluglotsen am 6. April 2009 am Stuttgarter Flughafen betroffenen Luftverkehrsgesellschaften keine Schadensersatzansprüche wegen ausgefallener, verspäteter oder umgeleiteter Flüge gegen die streikführende Gewerkschaft geltend machen können.(BAG, Urteil vom 25.08.2015 – 1 AZR 754/13)