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Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis (25.07.2025)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer vertraglich als freie Mitarbeiterin beschäftigten
Musikschullehrerin gegen das Land Berlin abgewiesen. Mit der Klage hatte die
Musikschullehrerin die Feststellung begehrt, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem
Land Berlin bestehe.

(ArbG Berlin, Urteil vom 15.07.2025 – 22 Ca 10650/24)