Freifahrticket für Ehepartner von Angestelltem eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens ist Betriebsrentenleistung (26.06.2017)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Freifahrtickets, die einem Angestellten eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmen für seine Ehefrau für die Zeit des Bezugs von Betriebsrente gewährt werden, eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung ist.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2017 – 6 Sa 173/17)