Fristlose Kündigung aufgrund des Verdachtes der Zugehörigkeit zur „salafistischen Szene“ unwirksam (14.03.2018)
Eine fristlose Kündigung aufgrund des Verdachts, dass der Arbeitnehmer der „salafistischen Szene“ zugehörig ist, ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.(LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2018 – 15 Sa 319/17)