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Fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer unwirksam, ordentliche Kündigung wirksam (12.02.2026)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des
Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche
Kündigung jedoch als wirksam angesehen.

(ArbG Berlin, Urteil vom 30.01.2026 – 21 Ca 13264/25)

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