Fristlose Kündigung eines Autohausverkäufers nach Teilnahme an illegalem Autorennen gerechtfertigt (14.07.2016)
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Autohausverkäufers, der sich auf einem Renn-Quad alkoholisiert ein Autorennen mit einem Lamborghini durch die Innenstadt von Düsseldorf geliefert hatte, gerechtfertigt ist.(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2016 – 15 Ca 1769/16)