Fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Erziehers ist wirksam (20.05.2015)
Das Arbeitsgericht Mannheim hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Horterziehers wirksam ist. Nach Auffassung des Gerichts ist es der Stadt Mannheim Aufgrund der fehlenden Eignung für die Tätigkeit nicht zumutbar, den Horterzieher auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen.(ArbG Mannheim, Urteil vom 19.05.2015 – 7 Ca 254/14)