Fristlose Kündigung wegen außerdienstlicher Straftaten nicht immer gerechtfertigt (13.04.2018)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein außerdienstliches strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nicht immer eine fristlose Kündigung rechtfertigt.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2018 – 11 Sa 319/17)