Fristlose Kündigung wegen Morddrohung zulässig (16.08.2016)
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Vorgesetzten massiv bedroht haben soll, gerechtfertigt ist.(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2016 – 7 Ca 415/15)