Fristlose Kündigung wegen Morddrohung zulässig (16.08.2016)

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Vorgesetzten massiv bedroht haben soll, gerechtfertigt ist.(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2016 – 7 Ca 415/15)

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