Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam (25.09.2023)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörden beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleidetenn Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet.(ArbG Berlin, Urteil vom 06.09.2023 – 22 Ca 109/23)

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