Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Radio-Gewinnspiel während der Arbeitszeit unzulässig (17.09.2015)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Teilnahme an einem Radio-Gewinnspiel für unzulässig erklärt. Zwar stellt es nach Auffassung des Gerichts eine Pflichtverletzung dar, wenn die Gestattung privater Telefonate am Arbeitsplatz dazu zu benutzt wird, um bei einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline anzurufen. Die Pflichtverletzung hat aber nach Überzeugung…(LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2015 – 12 Sa 630/15)