Fristlose Kündigung wegen Verkaufs von Waren ohne Bonierung (11.07.2025)
Der Verkauf von Waren ohne Bonierung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ist der Vorwurf des Arbeitsgebers nicht völlig aus der Luft gegriffen, hat der Arbeitnehmer Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorzutragen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Urteil vom 27.09.2022 – 2 AZR 508/21)
